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8. Der Kooperationsvertrag

Um eine fruchtbare und qualitativ maximale Kooperation zwischen den Mitgliedern sicherzustellen wurde für Projekte ein Kooperations-Vertrag als Minimalanforderung vorgegeben.

Markante Eckdaten sind:
1. Die länder- und berufsübergreifende Vermögenshaftpflicht Versicherung zum Schutz der Kooperationspartner untereinander sowie für den Auftraggeber.
2. Der E.C.U. Ehrenkodex Der Kooperationsvertrag ist bei Bedarf über die Kontaktstelle "Öffentliche Ausschreibungen" erhältlich.

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